Krebsvorsorge
des Mannes
Zur Zeit ist die jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung des Mannes noch
Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung, jedoch erst
ab dem 45. Lebensjahr!
Wünscht nun ein Patient beispielsweise eine Vorsorgeuntersuchung vor diesem
Zeitpunkt, oder eine zusätzliche PSA- bzw. eine immunologische Stuhluntersuchung
(was durchaus in vielen Fällen medizinisch angebracht wäre), so müsste Ihm diese
Leistung wiederum nach der Gebührenordnung (GOÄ 2001) in Rechnung gestellt
werden.
