Krebsvorsorge des Mannes

Zur Zeit ist die jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung des Mannes noch Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung, jedoch erst

ab dem 45. Lebensjahr!

Wünscht nun ein Patient beispielsweise eine Vorsorgeuntersuchung vor diesem Zeitpunkt, oder eine zusätzliche PSA- bzw. eine immunologische Stuhluntersuchung (was durchaus in vielen Fällen medizinisch angebracht wäre), so müsste Ihm diese Leistung wiederum nach der Gebührenordnung (GOÄ 2001) in Rechnung gestellt werden.