Sicher ist Ihnen bekannt, dass die Situation der Medikamentenbudgets von Jahr zu Jahr angespannter wird.
Die immer konsequentere Umstellung auf sogenannte "Generika"-Präparate ist daher eine notwendige und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme.
Die Qualität der verschiedenen Präparate ist gleichbleibend gut, was im übrigen in den strengen Richtlinien der entsprechenden Verordnungen und Gesetze verankert ist!
Davon unabhängig können und dürfen von den Krankenkassen nicht erstattungsfähige oder vor der definitiven Bekanntgabe der sogenannten "Positiv-Liste" nicht eindeutig festlegbare Medikamente, falls erwünscht, nur über Privatrezept bezogen werden! Dies gilt insbesondere für diverse Salbenpräparate und pflanzliche Medikamente.
Ihr Verständnis ist in solchen Fällen leider in besonderem Maße gefragt!
Selbstverständlich bleibt es Ihnen freigestellt, in Grenzfällen die ausgestellten Privatrezepte bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse einzureichen und dort um Erstattung zu bitten.
Auch hier greift die "Budget-Falle" seit neuestem kräftig zu, die gesetzlich zulässigen Verordnungsbeträge für alle Arten von KG-Behandlung betragen für normale Krankenversicherte pro Patient und Quartal (!) ca. 6 EUR, für Rentner ca. 16 EUR im hausärztlichen Versorgungsbereich, das kommt einem kompletten Verbot der Verordnung nahe bei einer durchschnittlichen Behandlung mit Kosten in Höhe von 100-200 EUR. Die Übernahme der Verordnungsverantwortung durch Fachkollegen, je nach Krankheitsbild z.B. Orthopäde oder Neurologe, ist daher zwingend, aber Achtung: auch diese Kollegen unterliegen der Budgetierung!